Ihre Anlaufstelle für die regelmäßige Steigleiter-Prüfung

Suchen Sie einen versierten Ansprechpartner für die fachkundige und fristgerechte Steigleiter-Prüfung gemäß DGUV 208-032? Wir bei Hoch³ Technik sind als Spezialisten für Sie da, wenn es darum geht, Tritte, Steigleitergänge und ortsfeste Steigleitern professionell und kompetent auf ihre Sicherheit hin zu überprüfen. Profitieren Sie von unserem breiten Leistungsspektrum sowie unserer hohen Expertise und jahrelangen Erfahrung und holen Sie jetzt Ihr individuelles Angebot bei uns ein!

Steigleiter-Prüfung gemäß DGUV 208-032

Ortsfeste Steigleitern, Tritte und ähnliche Zugänge sind an vielen baulichen Anlagen zu finden. Sie ermöglichen bei Gebäuden, Schächten, Tankanlagen und Silos sowie an Maschinen und Anlegestellen einen schnellen und unkomplizierten Zugang. Um die Sicherheit bei der Verwendung zu gewährleisten und einen Absturz zu verhindern, ist eine regelmäßige Prüfung der Steigleitern und Steigleitergänge durchzuführen. Sie ist mindestens alle 12 Monate durchzuführen und erfolgt auf Basis der Betriebssicherheitsverordnung sowie der Regelungen in der DGUV Information 208-016. Die Fristen für die Steigleiter-Prüfung werden im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festgelegt.

Welche Aspekte umfasst die Gefährdungsbeurteilung von Steigleitern und Tritten?

Um die Sicherheit bei der Benutzung von Steigleitern und anderen Zugängen zu Anlagen zu gewährleisten, werden diese im Hinblick auf verschiedene Faktoren genauestens geprüft und beurteilt. Wesentliche Bestandteile dieses Verfahrens sind die Materialien, aus denen die Steigleiter besteht, die Witterungsverhältnisse und Umweltbedingungen sowie der Einsatzort. Ein besonderer Fokus bei der Prüfung liegt auf möglichen Gefährdungen durch Abrutschen oder Abstürzen von Personen. Hierfür müssen ausreichende Schutzvorrichtungen vorhanden sein, die den Absturz verhindern oder die Auswirkungen eines Absturzes weitestgehend reduzieren. Die Ergebnisse der Prüfung dokumentieren wir gründlich und nachvollziehbar; anschließend erhalten die Steigeisengänge und Steigleitern das Prüfsiegel von uns.

Kostenloses Angebot

Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Angebot. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück!

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Profitieren Sie von unserer Fachkunde bei der Prüfung gemäß DGUV 208-032

Für die Prüfung von Steigleitern ist die entsprechende Sachkunde als befähigte Person essenziell. Unsere gut ausgebildeten und erfahrenen Mitarbeiter verfügen über alle nötigen Nachweise. Darüber hinaus sind wir seit 2019 zertifiziertes Mitglied beim „Arbeitsschutz mit System der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft“. Dadurch ist es uns möglich, im Rahmen unserer Leistungen maximale Sicherheitsstandards zu erfüllen und alle Arbeiten rund um die Prüfung von Steigleitern entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen mit einem Höchstmaß an Know-how und Erfahrung durchzuführen. Gerne beraten wir Sie auch bei sämtlichen Fragen zu diesem Thema und stehen Ihnen auf Wunsch per E-Mail, telefonisch oder postalisch zur Verfügung. Unser Team freut sich darauf, für Sie tätig zu werden!

Professionelle Steigleiter-Prüfung und mehr – unsere Leistungen rund um den Arbeitsschutz

Wenn Sie einen Partner für verschiedene Arbeiten rund um den Arbeitsschutz bei Höhenarbeiten suchen, sind wir als Anlaufstelle für Sie da. Neben der fachgerechten Prüfung von Steigleitern gehören auch Inspektionen von Schornsteinen, Reparaturen und Modifikationen von Stahlschornsteinanlagen sowie Neubauten, Reinigungen und Demontagen zu unserem umfangreichen Spektrum an Leistungen. Auch im Bereich der Funknetztechnik profitieren Sie bei uns von verschiedenen Tätigkeiten. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, um mehr über unsere Leistungen zu erfahren, vertrauen Sie auf unser Know-how und unsere langjährige Erfahrung!

Wird die Steigleiter bei einer Schornsteinwartung automatisch mitgeprüft?

Die Wartung von Industrieschornsteinen – sei es ein gemauerter nach DIN 1056 oder ein Stahlschornstein nach EN 13084 bzw. DIN EN 1993-3-2/NA – beinhaltet eine umfassende Schornsteininspektion, bei der alle fest installierten Bauteile einbezogen werden. Dazu zählt auch die Steigleiter. Sie wird im Rahmen dieser Maßnahme automatisch mitgeprüft, denn die normgerechte Überprüfung des gesamten Aufbaus beinhaltet stets alle relevanten Anbauteile.

Separate Steigleiterprüfung

Diese Kontrolle reicht in den Jahren der Schornsteinwartung aus. In zwischen Jahren, wo keine Schornsteinwartung erfolgt, muss die Steigleiter separat geprüft werden.

Für Betreiber von Industrieanlagen ist dies besonders wichtig, denn der Zugang zum Industrieschornstein muss jederzeit sicher sein. Die Steigleiter ist ein zentrales Element der Zugänglichkeit und unterliegt daher einer besonderen Verantwortung. Ein zuverlässiges Kontrollsystem unterstützt dabei, die Sicherheit langfristig zu gewährleisten.

Nur durch das konsequente Einhalten beider Prüfverfahren in den entsprechenden Jahren können potenzielle Risiken frühzeitig erkannt und vermieden werden. Nur so wird ein sicherer Betrieb dauerhaft ermöglicht – für Mensch und Anlage gleichermaßen.

Sicherheit mit Hoch³ Technik gewährleisten

Unsere Mitarbeiter sind ausgebildete Höhenretter und unterstützen Sie gerne bei Ihrer Schornstein- und Steigleiterprüfung. Durch die Regelmäßigkeit unseres Service, gehen Sie nicht nur Ihrer Pflicht nach, sondern gestalten auch eine sichere und seriöse Arbeitsumgebung für Ihr Personal!

 

Kontakt

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