Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
Warum ist die Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz essenziell?
Die Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz ist Pflicht, wenn Aufgaben in Bereichen mit Absturzgefahr durchgeführt werden. Das gilt für Tätigkeiten, die ab einer Höhe von 2 Metern ausgeführt werden, sowie für Arbeiten an ungeschützten Kanten, in Schächten oder beim Industrieklettern. Aus folgenden Gründen ist eine Prüfung essenziell:
- Schutz von Menschenleben: Die PSAgA kann oft einen potenziell tödlichen Absturz von Arbeitern verhindern. Nur durch eine regelmäßige und sachkundige Prüfung kann sichergestellt werden, dass Gurtzeuge, Verbindungsmittel oder Höhensicherungsgeräte fehlerfrei funktionieren. Bereits kleinste Mängel können in der Praxis fatale Folgen haben.
- Verschleiß & Materialermüdung: PSAgA unterliegt im Einsatz natürlichem Verschleiß, z. B. durch UV-Strahlung, Feuchtigkeit, mechanische Belastung oder chemische Einflüsse. Diese Faktoren wirken oft schleichend – eine regelmäßige Prüfung zeigt unsichtbare Gefahren, bevor es zu Unfällen kommt.
- Rechtssicherheit für Unternehmen: Unternehmen, die die PSAgA-Prüfung dokumentiert und nachweislich durchführen lassen, schützen sich vor haftungsrechtlichen Konsequenzen im Schadensfall. Fehlende oder mangelhafte Prüfungen können im Ernstfall zu strafrechtlichen Ermittlungen, Versicherungsverweigerungen oder Bußgeldern führen.
- Zuverlässigkeit & Vertrauen im Team: Mitarbeiter vertrauen darauf, dass ihre Sicherheitsausrüstung sie schützt. Eine regelmäßige Prüfung zeigt, dass das Unternehmen Verantwortung übernimmt – das fördert Vertrauen, erhöht das Sicherheitsbewusstsein und trägt zu einem positiven Sicherheitsklima am Arbeitsplatz bei.
- Gesetzliche Verpflichtung: Nach dem Arbeitsschutzgesetz, der Betriebssicherheitsverordnung und den DGUV-Regeln (z. B. DGUV Regel 112–198) ist der Arbeitgeber verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen und deren Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen. Die PSAgA-Prüfung ist damit keine Option, sondern eine gesetzlich geregelte Pflicht.
Welche gesetzlichen Anforderungen bestehen für die PSAgA-Prüfung?
DGUV-konforme Prüfung durch erfahrene Experten
Checkliste zur Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz
Um sicherzustellen, dass alle Komponenten einsatzbereit, normgerecht und funktional sind, erfolgt die Kontrolle anhand einer standardisierten Checkliste. Folgende Bestandteile werden im Rahmen der Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz kontrolliert:
- Auffanggurte/Gurtzeuge – Sichtprüfung auf Risse, Scheuerstellen, Verschleiß und Unversehrtheit aller tragenden Nähte
- Verbindungsmittel mit Falldämpfern – Prüfung auf Längenveränderung, Verformung, mechanische Beschädigung und korrekte Kennzeichnung
- Karabiner und Verbindungselemente – Funktionsprüfung von Verschlüssen, Schnappern, Federmechanismen sowie Kontrolle auf Korrosion oder Risse
- Abseilgeräte und Höhensicherungsgeräte – Kontrolle der Rückholmechanik, Seilführung, Bremssysteme und Funktionstests
- Anschlageinrichtungen und mobile Anschlagpunkte – Prüfung auf feste Verankerung, Tragfähigkeit und Sichtkontrolle auf Materialzustand
- Kennzeichnungen und Prüfplaketten – Überprüfung auf Lesbarkeit, Übereinstimmung mit der Dokumentation und Einhaltung der PSAgA-Anforderungen
- Vollständigkeit der Unterlagen – Sichtung von Betriebsanleitungen, Prüfbüchern, Prüfprotokollen und Zertifizierungen
- Funktionstest bei Bedarf – Praktische Erprobung einzelner Komponenten (z. B. automatischer Rückzug bei Höhensicherungsgeräten)
Diese strukturierte Kontrolle sorgt dafür, dass alle Teile der PSAgA nicht nur technisch funktionsfähig, sondern auch gesetzeskonform sind. Nur so kann die volle Schutzwirkung am Arbeitsplatz gewährleistet werden.
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Professionelle Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
Häufig gestellte Fragen zur Prüfung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz
Wie oft muss die PSAgA geprüft werden?
Hier spielt Regelmäßigkeit eine große Rolle: Laut DGUV-Regelwerk und relevanten Normen muss die Prüfung mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Person erfolgen. In besonders beanspruchenden Umgebungen (z. B. auf Baustellen, im Offshore-Bereich oder bei starker Verschmutzung) kann eine häufigere Kontrolle notwendig sein.
Wer darf die Prüfung durchführen?
Nur Personen mit einer speziellen Qualifikation dürfen eine sachkundige Prüfung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz durchführen. Diese Sachkundigen müssen nachweislich geschult und mit den aktuellen Regelwerken, der Technik und den Herstellervorgaben vertraut sein. Meist sind sie durch zertifizierte Schulungen autorisiert.
Was passiert, wenn Mängel gefunden werden?
Wird bei der Prüfung ein sicherheitsrelevanter Mangel festgestellt, muss das betroffene Ausrüstungsteil sofort aus dem Verkehr gezogen werden. Es darf erst nach Instandsetzung, Austausch und erfolgreicher Nachkontrolle erneut verwendet werden. Diese konsequente Umsetzung von Schutzmaßnahmen ist für die Arbeitsplatzsicherheit unverzichtbar.

